Wenn eine Auktion endet, wird das höchste Gebot zur Genehmigung an den Verkäufer gesendet. Die Verkäufer haben dann 24 Stunden Zeit, eine von drei Antworten über das OPENLANE-Verkaufsportal* zu senden:

  • Annehmen des Angebots – Dies bedeutet, dass das Auto an den Höchstbietenden verkauft wird.
  • Das Angebot ablehnen – Dies bedeutet, dass das Auto nicht verkauft wird und der Höchstbietende leer ausgeht. Der Verkäufer kann das Auto dann erneut versteigern.
  • Gegenangebot machen – Der Verkäufer schlägt dem Käufer einen neuen Preis vor. Dieser Preis muss höher sein als das ursprüngliche Höchstgebot.

Entscheidet sich der Verkäufer für ein Gegenangebot, beginnt eine neue 24-Stunden-Frist. Innerhalb dieses 24-Stunden-Zeitraums müssen sich Käufer und Verkäufer auf einen neuen Preis einigen. Geschieht dies nicht, wird das Angebot automatisch abgelehnt, und der Verkauf ist vom Tisch.

Wenn der Käufer ein Gegenangebot erhält, hat er vier Möglichkeiten:

  • Annehmen des Angebots – Das bedeutet, dass der Käufer zustimmt, das Auto zu dem im Gegenangebot genannten Preis zu kaufen.
  • Ein neues Gegenangebot unterbreiten – Der Verkäufer hat dann die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen oder ein neues eigenes Gegenangebot zu unterbreiten.
  • Bleiben Sie bei Ihrem ursprünglichen Angebot – Dies zeigt dem Verkäufer, dass der Käufer nicht bereit ist, mehr als sein Höchstgebot zu zahlen. Der Verkäufer kann dann das Angebot annehmen oder ablehnen.
  • Abbruch der Verhandlung – Der Käufer entscheidet sich, das Auto nicht zu verkaufen, und dem Verkäufer steht es frei, es erneut zu versteigern.

Käufer und Verkäufer können sich bis zum Ende der 24-stündigen Verhandlungsfrist gegenseitig Gegenangebote unterbreiten. Jedes Mal, wenn ein Gegenangebot gemacht wird, benachrichtigt OPENLANE die andere Partei per E-Mail, damit sie so schnell wie möglich reagieren kann.

*Das OPENLANE Sell Portal ist noch nicht in allen Ländern verfügbar. Bei Verkäufern aus dem Vereinigten Königreich wird unser Auktionsteam den Verkäufer vertreten.