ALLGEMEINE VERKAUFSGESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR OPENLANE DEUTSCHLAND
1) UMFANG. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) legen die Bedingungen des Kaufvertrags für Kraftfahrzeuge zwischen dem Verkäufer und OPENLANE Europe fest. Jedes vom Verkäufer eingereichte Fahrzeug unterliegt diesen AGB.
„OPENLANE“ umfasst die juristischen Einheiten OPENLANE Deutschland GmbH bzw. OPENLANE Europe NV oder eine der weiteren Gesellschaften: OPENLANE Belgium NV, OPENLANE Nederland B.V., OPENLANE France SAS, OPENLANE Italia S.R.L. und OPENLANE Subastas España, S.L.
„Verkäufer“ ist die unterzeichnende juristische oder natürliche Person, die in einer der folgenden Kategorien tätig ist: Flottenbetreiber, Leasinggesellschaft, Vermietunternehmen, Autohaus, Autohändler oder Privatperson, die zu beruflichen Zwecken handelt.
2) BESTÄTIGUNGEN DES VERKÄUFERS. Durch die Einreichung eines Fahrzeugs bei OPENLANE Europe zum Verkauf bestätigt und verspricht der Verkäufer Folgendes für jedes Fahrzeug:
- Der Verkäufer ist Eigentümer des Fahrzeugs und frei von jeglichen Pfandrechten und Belastungen. Zum Zeitpunkt der Übergabe besteht keine ausstehende Finanzierung für das Fahrzeug.
- Der Verkäufer ist im Besitz der Fahrzeugdokumente (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und EG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC) und wird diese OPENLANE Deutschland per Einschreiben zur Verfügung stellen. Sollte der Verkäufer nicht im Besitz der Fahrzeugdokumente sein, muss er OPENLANE Deutschland vor der Auktion darüber informieren.*If Seller does not possess the registration certificate or conformity certificate, Seller will inform OPENLANE Europe before the auction.
- Die Angaben in den Fahrzeugdokumenten stimmen mit den Fahrzeugdaten überein. Die vom Verkäufer angegebenen Fahrzeuginformationen sind korrekt und vollständig.
- Der Verkäufer hat OPENLANE Deutschland über alle bekannten technischen Defekte am Fahrzeug informiert (einschließlich einem defekten Kilometerzähler) und alle eventuell vorhandenen reparierten Unfallschäden mitgeteilt. Die Reparaturerklärung ist unabhängig davon anzugeben, ob der Schaden durch eine Kollision, einen Unfall, die Witterung oder durch ein anderes Ereignis verursacht wurde. Das Fahrzeug bleibt frei von jeglichen Schäden und Mängeln, außer die vorab in den Fahrzeuginformationen beschriebenen.
- Der Verkäufer hat OPENLANE Deutschland darüber informiert, dass das Fahrzeug den Vorschriften der Mehrwertsteuer oder der Differenzbesteuerung (wenn für den Erwerb des Fahrzeugs keine Mehrwertsteuer abgezogen wurde) unterliegt.
3) OPENLANE EUROPE KAUFAUFTRAG. OPENLANE Europe stimmt nach eigenem Ermessen zu, das Fahrzeug vom Verkäufer zu kaufen. Sobald der Verkäufer den Verkauf bestätigt hat, hat er das Fahrzeug und die Fahrzeugpapiere zur Abholung durch das von OPENLANE Europe benannte Transportunternehmen bereitzustellen, sofern nicht anders vereinbart. Der Verkäufer trägt die Verantwortung und das Risiko für Schäden oder Diebstahl bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Fahrzeug am vereinbarten Lieferort abgeliefert und überprüft wird.
4) ZAHLUNG UND RECHNUNGSSTELLUNG. Sofern nicht anders vereinbart, bezahlt OPENLANE Europe die Rechnung des Verkäufers erst nach Erhalt der Bestätigung (1) der Lieferung des Fahrzeugs am vereinbarten Ort, (2) des Inspektionsberichts und (3) des Empfangs der Fahrzeugpapiere. Nach Zahlung der Rechnung des Verkäufers durch OPENLANE Europe wird OPENLANE Europe Eigentümer des Fahrzeugs. Der Verkäufer wird rechtzeitig die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um der Eigentumsübertragung nachzukommen.
5) STORNIERUNG DURCH OPENLANE EUROPE: Bei Abholung oder Übernahme des Fahrzeugs hat OPENLANE Europe das Recht, das Fahrzeug zu untersuchen (oder in seinem Auftrag untersuchen zu lassen) und sich davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug den vom Verkäufer bereitgestellten Fahrzeuginformationen und -beschreibungen entspricht. OPENLANE Europe kann den Kauf bei technischen Mängeln, die OPENLANE Europe nicht vor der Auktion gemeldet wurden und für die der Verkäufer die Reparaturkosten nicht gemäß den Spezifikationen übernimmt, stornieren. Ebenfalls bei Abweichungen zwischen den Angaben des Verkäufers zum Fahrzeug von der Realität (einschließlich Aspekte wie Optionen, Motor, Alter, Kilometer und Schäden), sofern die daraus resultierenden Schäden oder Abweichungen vom Verkäufer nicht nach Vorlage eines Lastenheftes ersetzt werden.
6) VERTRAULICHKEIT: Der Verkäufer wird alle ihm von oder im Namen von OPENLANE Europe offengelegten vertraulichen Informationen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Preisangaben) vertraulich behandeln, diese Informationen ausschließlich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesen AGB verwenden und diese Informationen nicht an Dritte weitergeben, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von OPENLANE Europe.
7) ENTSCHÄDIGUNG: Der Verkäufer wird OPENLANE Europe von allen Verlusten, Schäden, Ansprüchen, Kosten oder Aufwendungen schad- und klaglos halten, die OPENLANE Europe aus oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Verkäufers gegen diese AGB (einschließlich der Bestätigungen und Zusagen in Satz 2) entstehen.
8) GELTENDES RECHT: Diese AGB unterliegen belgischem Recht und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt, ohne Bezugnahme auf Normenkonflikte. Die Gerichte von Leuven, Belgien, sind ausschließlich zuständig für die Beilegung aller Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ergeben können.
9) ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN: Der Verkäufer verpflichtet sich, die OPENLANE-Grundsätze für das Auktionsmanagement einzuhalten, die OPENLANE Europe dem Verkäufer zur Verfügung stellt und die von OPENLANE Europe von Zeit zu Zeit geändert werden können. Der Verkäufer erkennt an und stimmt zu, dass modifizierte Versionen dem Verkäufer auf elektronischem Weg, einschließlich per E-Mail oder Veröffentlichung auf der Website, zur Verfügung gestellt werden können.
10) AUDITS: Der Verkäufer ist einverstanden und stimmt zu, bei den Verkäufer-Auditverfahren von OPENLANE Europe zu kooperieren. Diese Audits können eine Überprüfung der folgenden Punkte umfassen, sind jedoch nicht darauf beschränkt: (i) Website und Einrichtungen; (ii) Umsatzsteuer; (iii) Kreditwürdigkeit; (iv) unterzeichnete AGB; (v) Fahrzeuge und Dokumente und (vi) Bankkonto.
11) SONSTIGES: Sollte eine Bestimmung dieser AGB endgültig unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar sein oder werden, wird diese Bestimmung von den Parteien nach Möglichkeit durch eine zulässige, rechtsgültige und durchsetzbare Klausel ersetzt, die den ursprünglichen Absichten möglichst nahe kommt. Falls dies nicht möglich ist, gilt bestreffende Bedingung als aufgehoben. Diese AGB wurden in englischer Sprache verfasst und ihre Bestimmungen werden in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht gemäß Abschnitt 7 und ihren allgemein anerkannten Bedeutungen in englischer Sprache interpretiert und ausgelegt. Alle Übersetzungen dieser AGB dienen nur der Übersichtlichkeit der Parteien und sind für keine Partei bindend. Auf die Rechte und Rechtsmittel jeder Partei aus oder in Verbindung mit diesen AGB kann nur durch ausdrückliche schriftliche Mitteilung an die andere Partei verzichtet werden. Ein Verzicht gilt nur in dem Fall und zu dem Zweck, für den er erteilt wurde.
* Bei bestimmten Verkäufen kann OPENLANE Europe vor der Zahlung eine farbige, lesbare Kopie oder das Original der Fahrzeugpapiere anfordern; hierüber wird der Verkäufer vor der Auktion informiert.